Impfungen

Die Covid 19 Impfung (ab Mitte September auch gegen die Omikron Variante als neuer Impfstoff) sowie auch die jährliche Grippeimpfung werden von der Stiko empfohlen. Gleiches gilt für die Impfung gegen Keuchhusten, welche der Schwangeren in der 30. SSW empfohlen wird. Diese Impfungen werden in der Praxis angeboten und durchgeführt.  

Arbeit

Hinweise auf Mutterschutzgesetze, Arbeitsbedingungen, notwendige Ausstattung des Arbeitsplatzes, Arbeitszeiten - sind in den Mutterschutzgesetzen geregelt. Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist verpflichtet, eine "anlassunabhängige Risikobewertung des Arbeitsplatzes für Schwangere" vorzuhalten. Diese Risikobewertung wird der Arbeitgeber bei Bekanntgabe der Schwangerschaft mit der betroffenen Person durchgehen. Der Arbeitgeber kann falls erforderlich Ihre Arbeit an die Mutterschutzrichtlinien anpassen. Hat der Arbeitgeber keine geeignete Arbeit für Sie (z.B. home office), wird er Sie von der Arbeit freistellen. Das kann der Arbeitgeber direkt veranlassen und es bedarf keines ärztlichen Zertifikats dafür. Ist sich der Arbeitgeber unsicher bezüglich der übertragbaren Aufgaben an Sie, kann er seinen Betriebsarzt hinzurufen.  

Ernährung

Gesunde Frauen sollten eine ausgewogene vitamin- und mineralstoffreiche Ernährung haben. Darunter fällt der regelmäßige Verzehr  von Fisch/Fleisch, Gemüse, Obst, und  Milch. Wegen Gefahr von Listeriose und Toxoplasmose sollten rohes Fleisch, roher Fisch und rohe Eier vermieden werden. Milch muss pasteurisiert (= abgepackte Milch) und Käse sollte ohne Rohmilch hergestellt worden sein (fragen Sie ggfs. an der Käsetheke nach). Vermeiden Sie ungewaschenes Obst oder Gemüse. Vegetarier haben ein höheres Risiko Ernährungsdefizite zu haben, Sie sollten daher zusätzlich Ihre Ernährungsberaterin aufsuchen. Süßgetränke sind absolut zu vermeiden. Besser nur Wasser.

Folsäure und Jod

Folsäure und Jod gehören mittlerweile zur normalen Nahrungsmittelergänzung in der Schwangerschaft hinzu. Sie sollten bei Kinderwunsch begonnen werden und bis Ende der Stillzeit eingenommen werden. Dadurch können u.a. Neuralrohrdefekte bei Ungeborenen reduziert werden. Dafür sind besonders die ersten Tage! der Schwangerschaft wichtig. Daher sollte Folsäure schon bei Kinderwunsch eingenommen werden! Die normale Ernährung ist dazu nicht ausreichend. Ab der 12. SSW wird zusätzlich DHA gegeben. Fertigpräparate werden in der Apotheke aber mittlerweile auch in Drogeriemärkten ohne Rezept angeboten z.B.  FOLIO,    FEMIBION,   Nestlé MATERNA,  Femi Baby und andere. Achten Sie auf die Zusammensetzung! Schilddrüsenhormone sollten weiter sorgfältig eingenommen werden, eine regelmäßige Überprüfung der Laborwerte ist anzuraten. Informieren Sie die betreffenden Ärzte umgehend über Ihre Schwangerschaft.

Arzneimittel

Sie sollten möglichst keine Arzneimittel in der Schwangerschaft einnehmen. Nehmen Sie jedoch regelmäßig Medikamente ( z.B. Blutdrucktabletten, Schilddrüsentabletten, Tabletten gegen Epilepsie ) müssen Sie dies angeben und mit dem Arzt absprechen. Evt. müssen einige Medikamente umgestellt werden. Setzen Sie nicht eigenmächtig verschriebene Medikamente ab- halten Sie umgehend Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt!  Die meisten Medikamente sind nicht für Schwangere zugelassen, die Anwendung erfolgt dann nach sorgfältiger Nutzen- Risiko Analyse. Gleiches gilt auch für besondere Teemischungen, insbes. Johanniskraut.

Lebensstil Ernährung

Übelkeit und Erbrechen treten sehr häufig in den ersten Wochen der Schwangerschaft auf und bessern sich spürbar ab der 12. SSW. Vermeiden Sie intensive Gerüche, teilen Sie Ihre Mahlzeiten auf kleinere Portionen auf. Wichtig ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Trinken Sie abgekochtes Wasser.   

Sport: Normalen Sport können Sie weiter machen. Sie sollten jedoch auf Leistungssport und Sportarten mit direktem Körperkontakt verzichten. Saunaanwendungen sollten in der Dauer reduziert werden, so dass keine Überhitzung auftritt. Tiefseetauchen und Extremsportarten sollten vermieden werden. 

Geschlechtsverkehr: Es gibt keine Gegenanzeigen. Vorsicht sollte jedoch bei Risikofaktoren wie vorzeitige Wehentätigkeit, Verdacht auf Fruchtblasensprung, häufige unklare Entzündungen im Genitalbereich gelten.

Alkohol: Sollte generell vermieden werden, wobei natürlich die aufgenommene Alkoholmenge besondere Bedeutung hat. 

Rauchen: Rauchen in der Schwangerschaft führt zu zahlreichen unerwünschten Nebeneffekten wie Mangelentwicklung, Fehlgeburten, vorzeitige Entbindung, Mutterkuchenverkalkung und Unterversorgung des Ungeborenen.

Zahngesundheit: Sollte durch einen Zahnarztbesuch vor aber ggfs. auch während einer Schwangerschaft kontrolliert werden!

Flugreisen: Falls erforderlich eher nach der 12. SSW und vor der 32. SSW. Bei Langstreckenflügen sollte an eine geeignete Thromboseprophylaxe gedacht werden. Der Sicherheitsgurt sollte für Schwangere ausgelegt sein. Nicht medizinische Bestimmungen/ Einschränkungen erfahren Sie von Ihrer Fluggesellschaft. Einige Fluggesellschaften verlangen ein ärztliches Attest.

Schwangerschaftsfeststellung

Nach Feststellung der Schwangerschaft werden Ausgangsgewicht, Blutdruck und Labor- Untersuchungen erhoben/durchgeführt. Diese werden dann in den Mutterpass eingetragen, der Ihnen bei der nächsten Kontrolle ausgehändigt werden kann.  Wir führen auch eine Frühultraschallkontrolle durch, um die Einnistung der Schwangerschaft in der Gebärmutter ( ab 5. Woche sichtbar ) zu kontrollieren und um den genauen Geburtstermin festzulegen. Dies ist nur in der Frühschwangerschaft bis maximal 10. SSW möglich. Große Bedeutung kommt einem genauen Geburtstermin zu, wenn die Schwangerschaft über die regulären 40 Wochen hinausgeht.

 

Kontrolltermine

Werden individuell vergeben. In der Anfangsphase meist alle 5 Wochen- mit zunehmender Schwangerschaftsdauer bzw. bei Auffälligkeiten oder Risikofaktoren sind / werden kürzere Abstände erforderlich.

Routine Untersuchungen

Dazu gehören u.a. Gewicht der Schwangeren, Blutdruck, Laborkontrollen, Urinkontrollen,  Wachstumskontrolle der Gebärmutter durch Abtasten den Bauches. Ultraschallkontrollen finden in der 10. SSW (Sitz der Schwangerschaft, Festlegen des Geburtstermins) sowie 20. (Wachstumskontrolle und  ± Organscreening) sowie 30. SSW (Wachstumskontrolle) statt.

Was sind Screening Tests?

Screening Tests werden eingesetzt, um krankhafte oder möglicherweise gefährlich werdende Veränderungen festzustellen bzw. weitmöglichst auszuschließen.

Untersuchungen auf Erbgutveränderungen

Störungen der Erbgutanlage können unterschiedlich stark ausgeprägte Krankheitszustände bedingen oder sogar mit einem Leben unvereinbar sein. Eine der bekanntesten Störungen ist zum Beispiel das Down Syndrom. Es gibt Tests, die bereits in der 11. SSW auf Chromosomenstörungen schließen lassen (NIPT),   Nackentransparenzmessung mit dem Ultraschall zwischen der 12.-14. SSW und die Fruchtwasseruntersuchung  um die 16. SSW.  Seit einigen Jahren gibt es die NIPT, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die drei häufigsten Chromosomenstörungen u.a. das Down Syndrom detektieren können. Ab Juli 2022 wird ein NIPT bei Indikation auch als Kassenleistung übernommen.  Die Nackentransparenzmessung mit dem Ersttrimesterscreening können nur eine Risikoabschätzung geben,  durch die Fruchtwasseruntersuchung kann ein genaues verlässliches Ergebnis erstellt werden. Allerdings handelt es sich auch dabei um einen invasiven Eingriff mit einem Restrisiko ( circa 1:250 für Infektionen/ Blasensprung/ ggfs. Abgang ). Ob und was für Sie im Einzelfall in Frage kommt, sollte individuell mit Ihnen ( und Ihrem Partner ) besprochen werden.

Mögliche Gründe für eine Fruchtwasseruntersuchung

 Können zum Beispiel mütterliches Alter über 35 Jahre) oder Risikofaktoren in der Familie bzw. individuelle Faktoren oder Wünsche sein. Das Risiko eines Down Syndroms hängt stark auch vom mütterlichen Alter ab. Mit 20 Jahren liegt dies grob bei 1:1500, mit 30 Jahren bei 1:800, mit 35 Jahren schon bei  1:270 und 1:100 mit 40 Jahren. 

 

Impfungen: 

Grippeimpfung sowie auch Impfung gegen Keuchhusten in der Schwangerschaft empfohlen. Bitte Impfbuch/pass mitbringen.

Zusätzliche Untersuchungen

Infektionsbereich: Immunstatusbestimmung für Toxoplasmose, Varizellen, CMV, Ringelröteln etc.  Scheidenabstrich auf ß-hämolysierende Streptokokken.

 

Schwangerschaftsdiabetes: Bezeichnet jegliche Zuckerintoleranz, die erstmals in der Schwangerschaft auftritt und meist nach der Entbindung wieder vergeht. Die Erkennung erfolgt meist nur durch einen speziellen Zuckerbelastungstest- die üblichen Urinstreifentests sind dazu nicht geeignet. Eine Veränderung des Zuckerhaushalts in der Schwangerschaft hat extrem große Bedeutung für das Ungeborene aber auch für die Schwangere selbst. Ein Vorab Test mit 50 g Glukose wird nun um die 25. Schwangerschaftswoche angeboten. Bei auffälligen Werten wird dann auch ein 75 g Glukose Belastungstest durchgeführt.

Wir bieten Ihnen außerdem neben den bereits oben aufgeführten Untersuchungen u.a. folgende Leistungen an:

 

  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen:  Wachstumskontrolle besonders in den letzten Wochen der Schwangerschaft- in der 30. SSW beim letzten Kassenultraschall wiegt ihr Kind circa 1200 g, in den letzten 10 Wochen legt es dann deutlich zu bis zum Geburtsgewicht von statistisch 3450 g. Diese wichtige Wachstumsphase sollte überwacht werden, um eine Mangel- aber auch Fehlversorgung auszuschließen.
  • 3D Ultraschall /4D Ultraschall zur Darstellung des biophysikalischen Profils bei medizinischen Fragen.  
  • Screening auf Präeklampsie (u.a. Bluthochdruck in der Schwangerschaft)
  • Farbdoppler bei Risikokonstellationen  zu Beurteilung der Versorgung des Ungeborenen
  • pH Messung in der Scheide zur Vermeidung von Frühgeburten durch Scheideninfektionen
  • Akupunktur  zur Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden und zur Geburtsvorbereitung  
  • Hebammenbetreuung in der Praxis sowie zu Hause / Wochenbett:  Die Hebamme Frau Panse-Görg steht Ihnen bei Fragen vor und nach der Geburt für Fragen zur Verfügung. Sie können dies bereits bei der Terminanmeldung berücksichtigen lassen.

Typische Veränderungen in der Schwangerschaft

Zahlreiche Veränderungen treten während der Schwangerschaft sowie zur Geburtsvorbereitung im Körper auf, ohne dass Sie beunruhigt sein müssen:

Herz Kreislaufsystem

Gefäßerweiterungen in der Schwangerschaft können zu Beginn der Schwangerschaft  häufig zu niedrigem Blutdruck und Schwindel führen. Die Blutdruckwerte fallen in der Schwangerschaft meist leicht ab. Bei fortgeschrittener Schwangerschaft kann die Rückenlage den Rückfluss des Blutes zum Herzen mindern und zu Unwohlsein und Schwindel führen. Das kann durch die linksseitige (Halb-)Seitenlage vermieden werden.  Die Blutmenge/ Flüssigkeitsanteil des Blutes steigt während der Schwangerschaft deutlich an. Dies begünstigt die Versorgung des Ungeborenen, aber auch eine Wassereinlagerung z.B. in den Händen und Füßen. Bei Laboruntersuchungen ist das Blut deutlich verdünnt. Dies ist bei der Bewertung der Laborwerte entsprechend zu berücksichtigen. 

Magen Darm Trakt / Ernährung

Der Appetit ist normalerweise gesteigert. Ein leichter Rückfluss vom Magen in die Speiseröhre kann zu vermehrtem Magendruck/brennen führen. Die Beweglichkeit des Darms ist herabgesetzt, was zu längeren Verdauungszeiten führt. Verstopfung ist häufig. Gallenblasenprobleme treten häufiger auf. Zahnfleischentzündungen und -blutungen sind häufiger. Verstärkte Mund/Zahnhygiene ist erforderlich. Das Ausgangsgewicht steigt um 12,5 kg (normalerweise 500 g in den letzten 20 Wochen). 5 kg kommen durch Kind, Mutterkuchen, Fruchtwasser zusammen, der Rest sind Flüssigkeitsansammlungen bei der Schwangeren sowie natürlich auch Eiweißansammlungen und Fettpolster. Häufig sind jedoch höhere Gewichtszunahmen während der Schwangerschaft zu sehen ohne dass dies gleich zu schwerwiegenden Problemen führen muss.

 

Weitere Informationen haben wir in Form von Flyern in unserer Praxis. Natürlich beraten wir Sie auch direkt in einem persönlichen Gespräch. 

Schwangerschaftsinformationsbroschüren 

In der Praxis halten wir  u.a. folgende Informationsbroschüren bzw. links für Sie bereit:

 

    • Varizellen Infektion in der Schwangerschaft    
    • "Schwangere in Not"             
    • Ringelröteln Infektion in der Schwangerschaft
    • bakterielle Scheidenentzündung in der Schwangerschaft
    • Cytomegalie Infektion in der Schwangerschaft
    • Toxoplasmose Infektion in der Schwangerschaft
    • Ernährung in der Schwangerschaft
    • Ernährung während der Stillzeit
    • optimale Vorsorge in der Schwangerschaft
    • Schwangerschaftsdiabetes
    • Informationen über Schwangerschaftsvergiftung ( Gestose )
    • Informationen über Ersttrimesterscreening,Triple Test, Fruchtwasseruntersuchung, NIPT 
    • Nackentransparenzmessung
    • Stammzellen aus Nabelschnurblut
    • individueller Schwangerschaftskalender mit Ihren Daten
    • Informationsbroschüren für werdende Eltern
    • Hebammeninformation
    • NIPT zur Blutgruppenbestimmung des Ungeborenen
    • NIPT als Bluttest auf Trisomien 13,18,21 und Geschlechtschromosomen

 

Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett beantwortet Ihnen in meiner Praxis auch die Hebamme Frau Anneli Panse-Görg. Hierzu, wie auch zur ergänzenden Schwangerenvorsorge, erbitten wir Terminabsprache.

 

zusätzliche Leistungen

bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche zusätzlichen Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Einige Krankenkassen zahlen Ihnen die Vitaminpräparate in der Schwangerschaft, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, pH Handschuhe etc. Die Regelungen sind von Kasse zu Kasse verschieden.

Schwangerschaftswoche

Die Schwangerschaft dauert 40+0 Schwangerschaftswochen (SSW). In Ihrem Mutterpass wird bei jeder Untersuchung die genaue SSW eingetragen: So z.B. bedeutet 15+5 SSW, daß Sie bereits 15 Wochen komplett  und 5 Tage von der 16. SSW vollendet haben. (Daher spricht die Patientin von der 16. Schwangerschaftswoche, wir dagegen von der 15 + x Schwangerschaftswoche)

Schwangerschaftsuntersuchungen

Feststellung der Schwangerschaft

Sobald die Monatsblutung einige Tage bei sonst regelmäßigem Zyklus ausgeblieben ist, kann zunächst ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden. Der Morgenurin ist dabei zu bevorzugen. Alternativ können Sie den Test auch direkt bei uns in der Praxis ohne Voranmeldung durchführen lassen. Bei positivem Test erfolgt auch eine Beratung über das Verhalten in der Frühschwangerschaft bezüglich Ernährung, Sport, empfohlene und verbotene Medikamente während der Schwangerschaft, weitergehende diagnostische Möglichkeiten sowie offene Fragen Ihrerseits.

 

Die Darstellung einer Fruchthöhle mit Ultraschall durch die Scheide (Transvaginalsonographie) gelingt meist erst ab der 5.-6. Schwangerschaftswoche. Sie gibt darüber Auskunft, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter korrekt eingenistet hat und gibt den genausten Aufschluss über den zu erwartenden Geburtstermin. Nur in der Frühschwangerschaft darf der errechnete Geburtstermin anhand der sonographisch gemessenen Größe des Embryos korrigiert werden.

 

Der Mutterpass wird –sofern noch nicht vorhanden- angelegt und nach Erhalt der Laboruntersuchungen der Patientin ausgehändigt. Ein Abstrich vom Gebärmutterhals wird evt. noch nachgeholt, falls länger zurückliegend.

 

Folgende Laboruntersuchungen werden routinemäßig durchgeführt: Blutgruppe mit Rhesus Faktor, Antikörpersuchtest, Röteln Titer, Syphilis (und HIV-Test ), Urinkontrollen. Sie bekommen ein Behältnis mit, das Sie mit Morgenurin befüllen. Aus dieser Probe wird nach den neuen Richtlinien die Chlamydienbestimmung durchgeführt.

 

Folgende Laboruntersuchungen werden u.a. zusätzlich angeboten: Mikrobiologische Untersuchungen z.B.  Toxoplasmose, Varizellen, ß Streptokokken etc. . Pränataltests wie NIPT

 

Hilfestellung bei Beschwerden wie z.B. der sehr häufigen Übelkeit und Erbrechen in der Frühschwangerschaft bzw. engmaschige Kontrolle bei evt. auftretenden (Schmier-) Blutungen, die häufig bis zur 12. Schwangerschaftswoche anhalten können.

 

Bis 11. Schwangerschaftswoche

Untersuchung durch die Scheide, Ausschluss einer Scheidenentzündung.

1. regulärer Kassenultraschall zum Nachweis der Herzaktivität des Embryos, zur Bestimmung der Größe des Kindes und damit des zu erwartenden Geburtsdatums, Anlage der Arme und Beine, Sitz des Mutterkuchens und natürlich Nachweis/ Ausschluss einer Mehrlingsschwangerschaft. 

Die folgenden Untersuchungen sind bei unauffälligem Befund und Beschwerdefreiheit zunächst im Abstand von vier Wochen. Dabei erfolgen Untersuchungen durch die Scheide, Urinkontrollen und in etwas größeren Abständen auch Blutkontrollen.

 

Pränatale Diagnostik aus dem mütterlichen Blut    NIPT

Neues Untersuchungsverfahren, bei dem die fetalen Erbanlagen, die in ganz geringer Menge auch im mütterlichen Blut nachweisbar sind, analysiert werden. Durchführung ab 11. SSW möglich. Aktuell geht es bei der Analyse um Ausschluss einer Trisomie 21 (sowie 13+18+Monosomien) beim Kind. Mittlerweile sind diese sogenannten NIPT von verschiedenen Herstellern (z.B. Harmony Test, Fetalis Test, Panorama Test etc.) sehr genau und die Erkennungsrate für das Down Syndrom liegt bei 99%. Das Ergebnis liegt in der Regel nach 5-10 Tagen vor- Es handelt sich um ein ergänzendes Verfahren, welches bei Vorliegen von Indikationen von den Krankenkassen übernommen wird. Die Kosten lagen anfangs bei knapp 1500 Euro- aktuell liegen die Preise aber je nach Umfang der Bestimmungen bei circa 200-300 €- bei Indikation jetzt sogar auch als Kassenleistung. Da die Ergebnisse sehr zuverlässig (wenn auch  nicht hundertprozentig) sind, werden die NIPT immer häufiger gewünscht, da diese im Gegensatz zur Fruchtwasseruntersuchung ohne Risiken für Mutter oder Kind einhergehen.

Bis 17. Schwangerschaftswoche

Kann bei Indikation bzw. auf dringenden Wunsch der Patientin auch eine Fruchtwasserpunktion durchgeführt werden, um Störungen des Erbguts wie z.B. Trisomien auszuschließen. Die Fruchtwasserpunktion ist eine sehr genaue Untersuchung und gibt Sicherheit über ein korrektes Erbgut des Ungeborenen, ist aber als invasive Maßnahme mit Risiken verbunden, die in 3-5 Fällen von 1000 Untersuchungen zu einer Fehlgeburt führen können. Auch diese Untersuchung wird in der Regel von den Kassen übernommen. Ein Ergebnis liegt bei uns meist schon innerhalb von 8 Tagen vor statt wie üblicherweise nach 2-3 Wochen. Ein Schnelltest liefert ein Vorabergebnis innerhalb von 1 Werktag. Diese Untersuchung wird in der Regel zwischen 15+0 bis 17+5 SSW durchgeführt.

Auf Wunsch steht Ihnen auch in unserer Praxis eine Hebamme zu einem Vorgespräch zur Verfügung. Auch im weiteren Schwangerschaftsverlauf können Sie sich Termine bei der Hebamme geben lassen.

Bis 21. Schwangerschaftswoche

2. regulärer Kassenultraschall. Hierbei werden die kindlichen Strukturen untersucht und größenmäßig vermessen.  Ab Juli 2013 wurde ein zusätzliches Organscreening während dieses Ultraschalls eingeführt. 

 

Zwischen 24+0 und 27+6 SSW:  

50 g OGTT ab 2012 in den Mutterschaftsrichtlinien. Es handelt sich um einen Vorabtest auf Schwangerschaftsdiabetes. "Im Zeitraum zwischen 24 +0 und 27 +6 Schwangerschaftswochen Bestimmung der Plasmaglucosekonzentration eine Stunde nach oraler Gabe von 50 g Glucoselösung (unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Mahlzeit, nicht nüchtern)" ( Original Gesetzestext in Anführungszeichen ). Dieser wird jeder schwangeren Patientin ( ausgenommen Sonderfälle wie z.B. bereits bekannter Diabetes mellitus etc. ) empfohlen. Ein 75 g OGTT/ Glucosetoleranztest =Zuckerbelastungstest ( mit  dreimaliger Blutzuckermessung aus Venenblut - nicht Fingerkuppe!  nüchtern, nach einer Stunde und nach zwei Stunden ) wird von den Krankenkassen nur dann übernommen, wenn der 50 g Vorabtest auffällig war. Die Aussagekraft des 75 g OGTT ist aber deutlich höher.  Schwangerschaftsdiabetes bzw. eine gestörte Glukosetoleranz tritt relativ häufig bei gesunden Frauen während einer Schwangerschaft auf. Für die Patientin aber auch für das Ungeborene ist es äußerst wichtig, den Blutzucker unter Kontrolle zu halten. Evtl. reicht eine Ernährungsumstellung, bei stark abweichenden Werten muss evtl. auch Insulin gespritzt werden.  Meist normalisiert sich die Situation zunächst wieder nach der Geburt, jedoch sollten langfristige Verlaufskontrollen erfolgen.

Ab der 28. Schwangerschaftswoche

Bei Rhesus negativen Patientinnen wird spätestens dann eine Spritze gegeben, um mögliche Komplikationen bei einer weiteren Schwangerschaft zu vermeiden. Das Blut wird z.B. zusätzlich auch auf irreguläre Antikörper kontrolliert sowie weitere Untersuchungen, die sich aus den Vorbefunden ergeben, veranlasst. Es erfolgt ab jetzt auch die Aufzeichnung der kindlichen Herztöne* (CTG) über einen Zeitraum von 10-20 Minuten.

Bis 31. Schwangerschaftswoche

3. regulärer Kassenultraschall. Erneute Kontrolle der kindlichen Entwicklung entsprechend der Normkurven sowie Kontrolle verschiedener Parameter wie z.B. Fruchtwassermenge. Je nach Untersuchungsbefund werden die Abstände der Kontrolluntersuchungen langsam engmaschiger. Dies gilt besonders bei Problemen wie vorzeitiger Wehentätigkeit, Muttermundsverkürzung, Mehrlingsschwangerschaft, vermindertes kindliches Wachstum oder Blutdruckanstieg bzw. deutlichen Wassereinlagerungen bei der Mutter. Daher muss die weitere Überwachung individuell gestaltet werden. Zwischen der 32. und 34. Schwangerschaftswoche erfolgt auch eine Kontrolluntersuchung im mütterlichen Blut auf Hepatitis B.

Um den Geburtstermin

Sehr engmaschige Untersuchungen meist alle zwei Tage jeweils mit CTG* Kontrollen. Lagekontrolle des Kindes auch in Bezug auf das mütterliche Becken, Kontrolle von Muttermundsveränderungen, ggfs. Fruchtwasserspiegelung durch den schon geöffneten Muttermund. Besonderheiten wie vorausgegangene Kaiserschnittentbindungen, Gestose in der letzten Schwangerschaft, Steißlage des Kindes verlangen jedoch ein unterschiedliches Vorgehen u.U. schon zu einem früheren Zeitpunkt der Schwangerschaft. Auch hier ist das Ziel, möglichst die 37. Schwangerschaftswoche zu erreichen.

Überschreitung des Geburtstermins

Die Frage, ob und wann eine Geburt eingeleitet werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die sich durch die vorausgegangenen Untersuchungen ergeben. Bei sicherem Geburtstermin ( Frühultraschall ) wird bei völlig unauffälligen Begleitumständen ab 7 Tagen nach dem im Mutterpass eingetragenen Termin über eine Einleitung gesprochen. Spätestens jedoch 10-14 Tage nach dem Termin sollte eine Einleitung erfolgen.     Es handelt sich hierbei um ein individuelles Abwägen und kann nicht generalisiert werden. Informieren Sie sich hier auch bei der gewünschten Entbindungsklinik, da Abweichungen von Klinik zu Klinik möglich sind.

Nach der Geburt

Nach einem Kaiserschnitt sollten Sie 7 Tage nach der Operation zum Fadenzug kommen. Falls keinerlei Beschwerden wie z.B. Stauung des Wochenfluss, Brustdrüsenentzündung, Dammnahtschwierigkeiten oder sonstige Probleme auftreten, sollte eine Kontrolluntersuchung circa 6 Wochen nach der Entbindung stattfinden. Nach 3 Monaten erfolgt dann auch wieder eine Krebsvorsorgeuntersuchung mit Abstrich vom Gebärmuttermundhals, der sich bis dahin wieder völlig zurückgebildet hat.

 

Besonderheiten: bei Mehrlingsschwangerschaften oder bei vorausgegangenen Schwierigkeiten während der letzten Schwangerschaft, Gestose, vorzeitigen Wehen oder sonstigen Auffälligkeiten ist die Vorgehensweise entsprechend an die Situation angepasst / verändert. 

 

Informationsbroschüren: In der Praxis halten wir  u.a. folgende Informationsbroschüren für Sie bereit:   

  • Links für Hilfetelefon "Schwangere in Not"
  • Varizellen Infektion in der Schwangerschaft                 
  • Ringelröteln Infektion in der Schwangerschaft
  • bakterielle Scheidenentzündung in der Schwangerschaft z.B. ß-Streptokokken Infektion
  • Cytomegalie Infektion in der Schwangerschaft
  • Toxoplasmose Infektion in der Schwangerschaft
  • Ernährung in der Schwangerschaft
  • Ernährung während der Stillzeit
  • optimale Vorsorge in der Schwangerschaft
  • Schwangerschaftsdiabetes - oraler Glukose Toleranz Test OGTT, neu: auch Vorabtest
  • Informationen über Schwangerschaftsvergiftung (Gestose)
  • Informationen über Triple Test, Nackentransparenzmessung, Ersttrimesterscreening, NIPT Tests, Amniozentese
  • Stammzellen aus Nabelschnurblut
  • individueller Schwangerschaftskalender mit Ihren Daten
  • Informationsbroschüren für werdende Eltern
  • Die wichtigsten Hinweise auch auf Englisch

Leistungen 

Zusätzlich bieten wir Ihnen in unserer Praxis u.a. folgende ergänzende Leistungen an, die jedoch meist nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden: Sie erhalten dazu in der Praxis gerne weitere Informationen vom Praxisteam sowie Informationsbroschüren.

 

  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen zur Kontrolle des richtigen Wachstumsverlaufs außer den oben genannten Regelultraschalluntersuchungen. Jeder Patientin dringend zu empfehlen, um nicht Wachstumsstörungen  zu übersehen. Viele Weichen für die spätere Entwicklung des Kindes werden bereits während der Schwangerschaft gelegt. Als "Nebeneffekt" können Sie dabei Ihr Ungeborenes live auf dem Bildschirm beobachten.
  • Farb- Doppler Untersuchungen zur Kontrolle der Blutversorgung und des Zustandes des Ungeborenen.
  • NIPT zur Entdeckung von Chromosomenstörungen ab 11. SSW. Durch Blutentnahme bei der Patientin. 
  • Nackentransparenzmessung beim Ungeborenen um die 13. Schwangerschaftswoche (Hinweis auf mögliche Fehlentwicklung/ Störungen beim Ungeborenen )
  • Triple Test sowie Ersttrimesterscreening aus dem mütterlichen Blut (Hinweis auf mögliche Fehlentwicklung/ Störungen beim Ungeborenen). Zeitpunkt der Durchführung siehe Nackentransparenz
  • Fruchtwasserentnahme zum Ausschluss chromosomaler Störungen beim Ungeborenen ( Kassenleistung )  um die 16. Schwangerschaftswoche
  • Live 3 D (auch 4D genannt) Ultraschall zur Untersuchung/Beurteilung des Gesichtsprofils. Im Zuge dieser Untersuchung können die erstellten Bilder mitgegeben werden.
  • erweiterte Blutuntersuchungen auf Infektionserreger wie u.a. Toxoplasmose, Windpocken, Ringelröteln, Cytomegalie, möglichst zu Anfang der Schwangerschaft zu bestimmen.
  • Scheidenabstrich auf ß-hämolysierende Streptokokken kurz vor dem Geburtstermin zur Sicherheit, dass keine besonderen Bakterien in den Geburtswegen zu einer Infektion des Neugeborenen führen können.
  • pH Messung in der Scheide (Infektionsrisiko, was zur Frühgeburtlichkeit führen kann), dringend jeder Patientin zu empfehlen. Alternativ gibt es auch pH Handschuhe aus der Apotheke zur Selbstmessung.
  • Blutzuckerbelastungstest
  • Beratung  ggfs. Vermittlung von Anschriften zur  Stammzellentnahme aus dem Nabelschnurblut. Aufklärung über die Möglichkeiten sowie ganz wichtig auch Informationen darüber, wo die Stammzellen gelagert werden !

Live 3 D Ultraschall oder 4 D

Anmerkung: Hierbei handelt es sich um Ultraschallgeräte, die mittels einer besonderen Ultraschallsonde und einer Softwarelösung plastische Bilder von dem Ungeborenen errechnen können. Auch hierbei hängt sehr viel von der Lage des Kindes sowie der Fruchtwassermenge ab. 3D Untersuchungen sind keine Kassenleistungen und die Mehrkosten für Hard/Software dss Ultraschallgeräts werden daher privat liquidiert. Die Darstellung des biophysikalischen Profils des Ungeborenen wird immer im Rahmen der Ultraschalluntersuchungen mit Wachstumskontrolle und ggfs. Blutflusskontrollen durchgeführt. Der ideale  Zeitpunkt für diese Untersuchung liegt zwischen der 24. und 30. SSW. Je später die Untersuchung gemacht wird, desto weniger Platz ist da und häufig liegen Ärmchen oder Nabelschnur vor dem Kopf. Dafür aber ist das Kind schon größer mit kräftigen Bäckchen. 

 

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Schwangerschaft und Entbindung!

Hebamme Frau Anneli Panse-Görg

Die Zufriedenheit und das Wohlbefinden einer Schwangeren sind mit von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung Ihres Kindes. Daher sollte jeder Frau eine optimale Versorgung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zukommen.

Um Ihnen ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten, möchte ich Sie im Weiteren über die Tätigkeit der Hebamme informieren.

 

Hebammen werden dazu ausgebildet:

  • Schwangere zu beraten und bei Beschwerden zu betreuen
  • Sie bereiten Frauen auf die Geburt vor
  • leisten Geburtshilfe
  • Hausbesuche: Ab Entlassungstag aus der geburtshilflichen Einrichtung besucht die Hebamme die Familie zu Hause; sie gibt Hilfestellung und wertvolle Tipps im Umgang mit dem Neugeborenen, beobachtet dessen Wachstum und Gedeihen und das Abheilen des Nabels. Die Hebamme überwacht die Rückbildungsvorgänge bei der Mutter und beobachtet die Abheilung eventueller Geburtsverletzungen
  • Stillberatung
  • Die Hebamme leitet zur Wochenbettgymnastik und Rückbildungsgymnastik an.

  

Kosten:

Werden für Hebammenhilfe werden von den Krankenkassen / Privatversicherungen übernommen. Bei besonderen Versicherungen wie z.B. Auslandsversicherungen oder Studentenversicherungen halten Sie ggfs. Rücksprache mit Ihrer Versicherung.

Arbeit während der Schwangerschaft 

 

Eine Schwangerschaft ist keine Erkrankung. Dennoch gibt es in der Schwangerschaft gewisse Einschränkungen. Diese werden durch die Mutterschutzgesetze ( u.a. Arbeitszeiten, keine Nachtarbeit, keine Akkordarbeit oder Tätigkeit am Fließband, Liege in der Nähe vom  Arbeitsplatz ) geregelt, die für alle Arbeitgeber verbindlich gelten. Damit sollen die Schwangere und ihr ungeborenes Kind geschützt werden. Eine Arbeitstätigkeit ist aber generell erlaubt und erwünscht. Absolutes Arbeitsverbot besteht nur direkt nach der Entbindung. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es vom Regierungspräsidium Tübingen Merkblätter, wie der Arbeitsplatz während der Schwangerschaft gestaltet werden sollte z.B. für Verkäuferinnen an Bedientheken, Malerinnen etc.   Besondere Anforderungen werden gestellt, wenn die Schwangere mit möglicherweise infektiösen Substanzen ( z.B. OP Schwester ) oder mit chemischen Stoffen ( z.B. Chemieindustrie, Pharmaindustrie ) in Kontakt kommen kann.  Es gibt jedoch keine verbindliche Regelung, wieviel Kilogramm z.B. eine Schwangere heben darf.

 

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Jeder Betrieb muss eine "anlassunabhängige Gefahrenbewertung des Arbeitsplatzes für Schwangere vorhalten" (egal ob dort überhaupt Frauen oder nur Männer beschäftigt werden). Daraus ergibt sich eine Bewertung von möglichen Risikofaktoren, die zunächst der Arbeitgeber als Anlass nehmen wird, den Arbeitsplatz entsprechend anzupassen oder der Schwangeren eine andere Tätigkeit zuzuweisen. Falls es betriebsbedingt nicht möglich ist, die Arbeitsplatzsituation an die verbindlichen Mutterschutzrichtlinien anzupassen, sollte der Arbeitgeber selbst ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Er kann dazu auch Rücksprache mit seinem Betriebsarzt* halten. Grundlage jeder Beurteilung ist die o.g. Risikobewertung des Arbeitsplatzes, die jeder Arbeitgeber per Gesetz anlassunabhängig vorhalten muss

 

Eine völlig andere Situation ist eine Erkrankung während bzw. durch die Schwangerschaft. In diesen Fällen erfolgt je nach Erkrankungsbereich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) durch den Hausarzt oder Facharzt für die Dauer der Erkrankung. Zum Beispiel sind vorzeitige Wehen kein Grund für ein Arbeitsverbot sondern Grund für eine AU.

 

Wie immer wenn es um Geld geht, möchte keiner gerne zahlen und es gibt häufig Wünsche und zunehmend auch Forderungen, dass ein anderer für die Kosten ( Gehalt und Nebenleistungen ) aufkommt. Bei der AU zahlt zunächst der Arbeitgeber das Gehalt für circa 6 Wochen weiter, danach tritt die Krankenkasse in die Leistungspflicht. Bei einem Arbeitsverbot ( ausgesprochen wegen einer dokumentierten und begutachteten Gefährdungssituation am Arbeitsplatz ) wird die U2 Umlage ( Zwangsversicherung für alle Arbeitgeber ) für den Großteil der Kosten aufkommen.

 

  

Wer darf ein Arbeitsverbot aussprechen: 

 

1.     Der Arbeitgeber selbst  (je nach Ergebnis der Risikobewertung s.o.)

 

2.     Der Betriebsarzt nach Begutachtung der Arbeitsstelle

 

3.     Der Frauenarzt (jedoch meist nur kurz befristet) bis eine Überprüfung der Arbeitsplatzsituation z.B. durch die anlassunabhängige Risikobewertung des Arbeitsplatzes (Pflicht jeden Arbeitgebers) oder des konsultierten Betriebsmediziners erfolgt ist.