Vorbereitung auf eine Schwangerschaft / bei Kinderwunsch 

Einnahme von Folsäure +/- Jod möglichst schon einige Monate vor Eintritt einer Schwangerschaft; Zahnarztbesuch; Gewichtsoptimierung des eigenen Körpergewichts, Überprüfung des Impfstatus und ggfs. Auffrischimpfungen. ( siehe besonderen Menüpunkt "Impfungen" ) Bei bereits vor der Schwangerschaft bestehender Medikamenteneinnahme Absprache mit dem verschreibendem Arzt, ob diese Medikamente in der Schwangerschaft weitergenommen werden können oder eine Umstellung erfolgen sollte. Grundsätzlich sollten z.B. Schilddrüsenhormone auch während der Schwangerschaft weiter eingenommen werden.  Die Dosis muß jedoch sehr fein angepaßt werden. 

Befruchtung der Eizelle

Der normale Zyklus beträgt 28 Tage gerechnet vom 1. Tag der Monatsblutung. Bei einem 28 tägigen Zyklus liegt der Eisprung am 14. Zyklustag. Viele Frauen jedoch haben einen etwas kürzeren oder auch längeren Zyklus. Auch bei regelmäßigem Zyklus kann sich die Periode durch verschiedene Faktoren wie z.B. Stresssituationen etwas verschieben.

 

Die Befruchtung des gesprungenen Eis findet in der Regel im Eileiter statt. Das befruchtete Ei wandert dann dem Eileiter entlang in Richtung Gebärmutter. Die Gebärmutterschleimhaut muß sich in dieser Zeit entsprechend vorbereiten, um einen geeigneten „Nistplatz“ für die befruchtete Eizelle bieten zu können. Im Ultraschall sieht man daher die Gebärmutterschleimhaut hoch aufgebaut. Sobald sich das Ei in der Gebärmutter einnistet, zeigt sich im Ultraschall ein kleiner runder schwarzer Kreis, in dem zunächst nichts weiter zu erkennen ist. In der weiteren Entwicklung lassen sich dann in dem schwarzen Kreis ein Dottersack und schließlich auch die Anlage von kindlichen Strukturen nachweisen. Herzaktivität kann man ab der 6. Schwangerschaftswoche erkennen.

 

Je nach Empfindlichkeit eines Schwangerschaftstest im Morgenurin kann eine Schwangerschaft schon relativ früh nachgewiesen werden. Dieser Test kann auf Wunsch der Patientin auch bei Ihrem Frauenarzt durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um einen krankhaften Befund, so daß die Kosten für einen Schwangerschaftstest nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Erst zu einem späteren Zeitpunkt läßt sich auch im Ultraschall eine Fruchthöhle nachweisen. Liegt eine Schwangerschaft in der Gebärmutter vor, müssen gewisse Untersuchungen durchgeführt werden, die dann in den Mutterpaß eingetragen werden. Hierzu gehört die Blutgruppenbestimmung einschließlich des Rhesusfaktors, Bestimmung von evt. vorhandenen Antikörpern im Blut, die Bestimmung von verschiedenen Antikörpern gegen Infektionskrankheiten wie Syphilis und Röteln, die Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals zum Ausschluß einer Chlamydieninfektion sowie der Eintrag von persönlichen Daten wie das Ergebnis der letzten Krebsvorsorge, Ihre Größe und Gewicht, evt. Vorerkrankungen / Operationen / Allergien oder sonstige Besonderheiten. Sobald kindliche Strukturen nachweisbar sind, wird auch der voraussichtliche Geburtstermin festgelegt. Ein Frühultraschall ist der genauste Aussageparameter zur Bestimmung des Entbindungstermins und erleichtert daher die Überwachung der weiteren Schwangerschaft sowie der Geburtsplanung.

Bin ich schwanger?

Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:

Sobald die rechnerisch fällige Periode ausgeblieben ist, weisen Sie bitte jeden behandelnden Arzt darauf hin. Vermeiden Sie die Einnahme von Medikamenten und stellen Sie möglichst das Rauchen ein. Bei Einnahme von Dauermedikamenten halten Sie mit uns Rücksprache. Vermeiden Sie Röntgenuntersuchungen des Bauchraums und informieren Sie die Röntgenärzte über das mögliche Vorhandensein einer Schwangerschaft. Halten Sie dazu immer das genaue Datum des ersten Blutungstages Ihrer letzten Monatsblutung bereit.

Wenn die Periode bei regelmäßigem Zyklus für über 1 Woche ausgeblieben ist, können Sie einen Schwangerschaftstest durchführen. Dieser kann auch gerne bei in der Praxis durchgeführt werden.

Ist die Periode zwei Wochen ausgeblieben, sollten Sie vorbeikommen. Halten Sie bitte immer das Datum Ihrer letzten Periode bereit.

Sollten jedoch plötzlich Beschwerden auftauchen wie z.B. zunehmende Unterbauchschmerzen oder Blutungen, die anders als Ihre Periodenblutung sind, kann das ein Hinweis auf eine drohende/ erfolgte Fehlgeburt oder eine Eileiterschwangerschaft sein. Bitte kontaktieren Sie uns bitte umgehend.

Nach Feststellung einer Schwangerschaft

Sobald eine Schwangerschaft von uns festgestellt worden ist, werden bei Ihnen die Untersuchungen entsprechend der Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt. Diese werden auch in Ihren Mutterpaß eingetragen. Dazu gehören u.a. Laborbestimmungen wie bereits schon zum Teil oben aufgelistet, Gewichtskontrollen, Blutdruckkontrollen, Urinkontrollen, Untersuchungsbefunde sowie der Eintrag der drei Ultraschallkontrollen. Hierbei handelt es sich um eine Basisvorsorge, die im Einzelfall durch zusätzliche Leistungen ergänzt werden sollten. Bei Umgang mit Katzen oder Verzehr von rohem Fleisch sollte z.B. Ihre Immunitätslage für Toxoplasmose bestimmt werden, haben Sie bereits Kinder, könnte ebenfalls Ihre Immunität gegenüber verschiedenen Krankheiten wie z.B. Windpocken sinnvoll sein. Sind Sie älter als 35 Jahre, sind in der Familie genetische Erkrankungen z.B. Down Syndrom bekannt oder haben Sie Angst vor kindlichen Missbildungen, können verschiedene Labor/ Ultraschalluntersuchungen das Risiko eingrenzen. Gewebsentnahmen oder Fruchtwasserpunktion geben Ihnen die größtmöglichste Sicherheit, daß Ihr Kind keine angeborenen genetischen Störungen hat Ein Blutzuckerbelastungstest im mittleren/letzten Schwangerschaftsdrittel kann eine Neigung zu Diabetes aufdecken, auch wenn zuvor keine Stoffwechselprobleme bekannt waren. Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen lassen das Wachstum des ungeborenen Kindes engmaschiger verfolgen und bei eventuellen Problemen eine frühzeitige Therapie zum Schutze von Mutter und Kind einleiten. Die von Ihrer Krankenkasse übernommenen drei Ultraschalluntersuchungen sind sicherlich nicht ausreichend. Bitte fragen Sie uns nach den zusätzlichen Untersuchungen.

Ernährung und Medikamente in der Schwangerschaft

In den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft werden die Organe des Kindes angelegt. In dieser Phase sollten Sie möglichst keine Medikamente einnehmen bzw. ihre bisher eingenommenen Medikamente nur nach Rücksprache weiter einnehmen. Folsäure und Jod sollten generell eingenommen werden. Bei bekannten Schilddrüsenproblemen müssen Ihre Schilddrüsenwerte engmaschig kontrolliert und die Therapie entsprechend angepaßt werden. Dies ist von extremer Wichtigkeit für das Ungeborene. Bei einer bekannten Zuckerkrankheit muß die bisher erfolgte Therapie angepaßt bezw. umgestellt werden. Ernährungstechnisch sollten Sie eine ausgewogene vitaminreiche Nahrung zu sich nehmen. Vermeiden Sie jedoch rohes Fleisch, rohen Fisch und Rohmilchprodukte. ( fragen Sie bitte an der Käsetheke nach, ob z.B. der Käse mit Rohmilch hergestellt wurde ).  Weisen Sie bitte jeden Arzt auf die bestehende Schwangerschaft hin. Röntgenuntersuchungen sind möglichst zu vermeiden. Eine genaue Beratung findet in der Praxis statt. Sie erhalten dann auch die entsprechenden Ratgeber.

Welche Untersuchungen während der Schwangerschaft 

Einen guten Überblick über die Untersuchungen erhalten Sie durch einen Blick in den Mutterpaß. Hier finden Sie anamnestische Daten wie Vorerkrankungen von Ihnen; Größe, Gewicht, Laborergebnisse, Ultraschallbefunde vom US in der 10. /20. und 30. Schwangerschaftswoche. Zusätzlich werden Daten von Ergebnissen des Zuckerbelastungstests, ggfs. auch von Ultraschallbefunden des Gebärmutterhalses, PAP Abstrichergebnis, Ergebnisse aus zusätzlichen Untersuchungen wie Fruchtwasseruntersuchung, NIPT, Ersttrimesterscreening (Blutergebnisse und Nackentransparenzmessung durch Ultraschall), Doppleruntersuchung etc eingetragen. Sie sollten daher den Mutterpaß immer bei sich tragen.  

Ernährung: Toxoplasmose

Infektionsverlauf: Bei der Schwangeren verläuft im Allgemeinen die Toxoplasma Infektion symptomlos. Die Infektion läßt sich nur aus dem Blut nachweisen. Nur in seltenen Fällen führt sie zur Erkrankung.  Die häufigste Form einer Organmanifestation ist die Lymphknoten- Toxoplasmose. Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien können Untersuchungen gegenwärtig nur bei begründetem Verdacht auf Toxoplasmose vorgenommen werden. Ein unbekannter Immunstatus für sich allein begründet keinen Verdacht. Allgemeine Hinweise: Rohes Gemüse und Früchte sind vor dem Verzehr zu waschen. Die Hände sollten nach dem Zubereiten von rohem Fleisch, nach Garten- bzw. anderen Erdarbeiten und auch nach dem Besuch von Sandspielplätzen und vor dem Essen mit Seife und Bürste gewaschen werden. Wird eine Katze gehalten, so braucht sie nicht aus der Umgebung der Schwangeren entfernt werden, Das Tier ist nur mit Dosen und/oder Trockenfutter zu ernähren. Die Kotkästen sind täglich durch andere Personen mit heißem Wasser zu reinigen. 

Was darf ich machen während der Schwangerschaft? 

Ab Schwangerschaft gelten für Sie die Mutterschutzgesetze bezüglich Arbeitszeiten, Arbeitsumfang, Ruhepausen etc. Generell gibt es keine Grenzwerte über das Heben von Lasten, Zeitangeben über Stehen - auch fehlen dazu detaillierte Studien. Für einzelne Berufsgruppen gibt es aber individuelle Vorgaben bzw. Einschränkungen ( z.B. Verkäuferinnen an Bedientheken ).  Flugreisen sind generell möglich, die Strahlenbelastung bei Langstreckenflügen liegt unter möglichen Gefährdungswerten für das Kind. Der Zeitraum für Urlaubsreisen liegt in der Regel am besten zwischen der 14. und 28. Schwangerschaftswoche. Bei Langstreckenflügen sollte eine Thromboseprophylaxe mit dem Arzt besprochen werden. Wanderurlaube auf den Bergen sind generell möglich- die Anpassung an Höhe und Bewegung sollte jedoch langsam erfolgen. Aufenthalte bei 2500 m über dem Meeresspiegel sind generell möglich.

Röntgenaufnahmen / CT sind nach Absprache mit dem durchführenden Radiologen möglich. Die entsprechenden Schutzwesten aus Blei sollten verwendet werden. Zahnröntgen ist generell möglich. Bitte informieren Sie jedoch Ihren Zahnarzt über die Schwangerschaft.  

Operationen  sind entsprechend der Notwendigkeit auch bei Schwangeren möglich. Die evt. erforderliche Narkose wird mit dem Anästhesisten besprochen. Lokalanästhesie ist ebenfalls möglich und im Allgemeinen völlig problemlos. Versichern Sie sich, daß Sie nicht auf das Lokalanästhetikum allergisch reagieren- evt. Testdosis abwarten. Bei  Haarfärbemitteln liegen keine eindeutigen Studiendaten vor, noch haben die Hersteller dieser Produkte Studien an schwangeren Patientinnen vorgelegt.  Es kann daher keine verbindliche Aussage gegeben werden. In den ersten 12 Schwangerschaftswochen sollte sicherheitshalber auf Haarfärbungen gänzlich verzichtet werden.  

Sauna: Leider gibt es auch hier keine aussagekräftigen Studien. Vermeiden Sie aber sicherheitshalber ein zu starkes Ansteigen der Körpertemperatur und Kreislaufprobleme. Sport ist generell bei gesunden Frauen während der Schwangerschaft möglich und empfehlenswert. Auf Extremsport / -leistung sollte aber verzichtet werden.

Geschlechtsverkehr sollte kein Problem darstellen. Bei häufigen Scheidenentzündungen oder Tendenz zu Blutungen oder vorzeitiger Wehentätigkeit sollte eine individuelle Lösung gefunden werden. Medikamente: Bei den allermeisten Medikamenten/ pflanzlichen Mittel wurde von Hersteller keine Studie angelegt, um zu beweisen, daß das Medikament völlig ungefährlich für die Schwangerschaft ist. Daher gibt es keine generelle "Freigabe".  Im Gespräch mit den behandelnden Arzt muß daher abgewogen werden, ob ein Medikament genommen werden muß oder nicht. Wichtige Arzneimittel, die Sie schon vor der Schwangerschaft nehmen mußten, sollten nicht plötzlich ohne Rücksprache abgesetzt werden.

Ihr Arzt wird bei Kinderwunsch bzw. nach Kenntnis der eingetretenen Schwangerschaft eine Umstellung der Medikamente erwägen. Schilddrüsentabletten sollten generell weiter eingenommen werden, in der Schwangerschaft kann aber eine Dosisanpassung erforderlich werden.

Gewichtszunahme in der Schwangerschaft 

Das Ungeborene hat in der 20. Schwangerschaftswoche ( also Halbzeit !) ein Gewicht von etwas mehr als 300 g. In der 30. SSW dagegen schon um 1300 g und in der 40. SSW ein statistisches Durchschnittsgewicht von 3450 g. Die Gewichtsermittlung durch Ultraschall ist nicht sehr genau, da aus einigen Meßwerten statistisch ein Gewicht errechnet wird.  Viel mehr Informationen geben dem Arzt die Meßwerte der knöchernen Strukturen und die möglichen Abweichungen von den Normkurven. Aus diesen Parametern kann eher abgeleitet werden, ob das Kind von den Durchschnittsentwicklungskurven abweicht oder nicht. Bei Abweichungen ergibt sich evtl. die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen wie z.B. Farbdoppler, Zuckertests etc.                        Die mütterliche Gewichtszunahme während der Schwangerschaft hängt dagegen sehr vom Ausgangsgewicht vor der Schwangerschaft ab.    Bei Untergewicht ( BMI unter 18,5 ) beträgt die durchschnittliche Gewichtszunahme zwischen 13 und 18 kg; bei Normalgewicht ( bis BMI 25 ): 11-16 kg, bei Übergewicht bis BMI 30 7-11 kg und bei Fettsucht ( BMI ab 30 ) nur noch 5-9 kg. Zahlreiche individuelle Faktoren beeinflussen jedoch die Gewichtszunahme und kann letztlich nur unter Berücksichtigung von weiteren Parametern wie Wassereinlagerungen, kindliches Wachstum etc. beurteilt werden. Eine Gewichtsabnahme in den ersten Schwangerschaftswochen tritt sehr häufig auf. Die schwangere Patientin sollte aber darauf achten, daß nicht plötzlich starke Gewichtsveränderungen auftreten. Damit möglichst ein Schwangerschaftsdiabetes nicht übersehen wird, gibt es seit einigen Jahren einen Zuckerbelastungstest, der um die 24. SSW durchgeführt wird.

Habe ich schon Wehen?

Mit zunehmender Dauer der Schwangerschaft werden Sie die Kindsbewegungen spüren und Sie werden häufiger ein Ziehen oder zeitweise einen Druck im Bauchraum spüren. Dabei handelt es sich meistens um einen Druck, der durch die wachsende Gebärmutter hervorgerufen wird. Es gibt jedoch auch Wehen vor dem errechneten Geburtstermin bzw. eine Eröffnung des Gebärmuttermundes ohne daß Sie Wehen spüren. Es bedarf daher immer einer Kontrolle, um sicher zu gehen, daß es sich hierbei nur um Wachstumsbeschwerden handelt. Wehen kommen in der Regel in rhythmischen Abständen ( bitte notieren Sie sich diese Abstände und die Häufigkeit der möglichen Wehen pro Stunde und bringen Sie diese Aufzeichnung bei dem Kontrolltermin immer mit ) und verringern sich zunehmend. Beurteilt werden kann dies jedoch erst durch eine Untersuchung des Gebärmuttermundes. Weist dieser eine Veränderung auf, handelt es sich wahrscheinlich um Wehen. Ab der 37+0 SSW handelt es sich nicht mehr um eine Frühgeburt.

Unterbauchschmerzen

Hierbei kann es sich in Abhängigkeit von der Schwangerschaftswoche um vorzeitige Wehen s.o. handeln, je nach Begleitsymptomatik aber auch um eine Reizung des Blinddarms, Nierenlager oder Harnleiterstau /-entzündungen, Magen- Darm Verstimmung, Blasenentzündung, Ischialgie, um einfache Wachstumsschmerzen der Gebärmutter und ähnliches handeln. Eine genaue Abklärung ist meist nur durch eine Untersuchung möglich. 

Blutdruckerhöhung / Oberbauchschmerzen

 Bitte melden Sie sich umgehend bei uns, um eine Schwangerschaftsvergiftung (Gestose / HELLP) auszuschließen.

Habe ich einen Blasensprung / Abgang von Fruchtwasser

Bemerken Sie, daß plötzlich aus der Scheide Flüssigkeit abgeht, sollte Sie umgehend eine Entbindungsklinik bzw. uns aufsuchen. Sofern schwallartig Flüssigkeit abgeht und sie eine leere Harnblase hatten, handelt es sich wahrscheinlich um einen Blasensprung. Notieren Sie sich dann die Uhrzeit und die Farbe des Fruchtwassers. Haben Sie eine Binde getragen, bringen Sie diese bitte zur Untersuchung mit. Es gibt jedoch auch einen „hohen Blasensprung“ mit nur tröpfchenweisem Abgang von Fruchtwasser. Dieser ist sehr viel schwieriger ohne Patientinnenkontakt zu beurteilen. Es empfiehlt sich eine rasche Vorstellung in der Praxis oder in der Frauenklinik. Bei gefüllter Harnblase kann es sich auch um einen unwillkürlichen Urinabgang gehandelt haben. Die kann gegen Ende der Schwangerschaft gelegentlich auftreten.

Was mache ich bei Blutungen in der Schwangerschaft

Halten Sie bitte möglichst viele Daten für Ihre Frauenärztin/ Frauenarzt bereit: Bringen Sie bitte immer Ihren Mutterpaß mit. Wie stark ist die Blutung im Vergleich zur Monatsblutung, wie lange haben Sie geblutet, hatten Sie vor der Blutung Verkehr oder körperlich anstrengende Tätigkeiten? Spüren Sie zusätzlich Ziehen im Bauch. Welche Farbe hat das Blut: hellrot, dunkelrot mit oder ohne Blutklumpen? Generell sollten Sie bei Auftreten von Blutungen umgehend die Praxis bzw. auch den frauenärztlichen Notdienst bzw. eine Entbindungsklinik aufsuchen besonders bei Rhesus negativer Blutgruppe. Blutungen treten in der Frühschwangerschaft ( 5.-10. Woche) relativ häufig auf, häufig sind diese ohne Bedeutung. Sie können aber auch ein Signal für einen Abgang sein. Eine Blutung zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft sollte möglichst zeitnah abgeklärt werden. Besonderes Augenmerk gilt dann dem Sitz des Mutterkuchens.  

Was mache ich, wenn ich Kontakt zu Personen, die an Scharlach, Masern, Mumps, Windpocken etc erkrankt sind, hatte?

Bringen Sie bitte Ihren Impfausweis mit. Evt. besteht bei Ihnen bereits eine Immunität. Melden Sie sich bitte unverzüglich damit ggfs. weitere Untersuchungen veranlasst werden können. Impftiter von o.g. Erkrankungen hat häufig auch der Hausarzt. Bitte dort auch nachfragen.

Kindergeld

Informationen über Kindergeld, Mutterschutzrichtlinien, Arbeit während der Schwangerschaft usw. finden Sie in unseren Broschüren bzw. links, die in der Praxis ausliegen. 

Impfungen während der Schwangerschaft

Ab Sommer 2020 ist eine Impfung gegen Keuchhusten während der Schwangerschaft ~ 28-32. SSW vorgesehen. Da es keinen Einzelimpfstoff gegen Keuchhusten (Pertussis) gibt, wird eine Kombinationsimpfung mit einem Mehrfachimpfstoff (Tetanus, Diphterie, Pertussis) durchgeführt. 

Infektionen in der Schwangerschaft

Vorsorge:  bitte schon lange vor Kinderwunsch den vorhandenen Impfpaß zur Kontrolle mitbringen. So können mögliche (Nach)-Impfungen rechtzeitig (mindestens 3 Monate ) vor dem Eintritt einer Schwangerschaft durchgeführt werden. Merke grundsätzlich: Es kann meist nur das gefunden werden, nach dem auch genau gesucht wird. Viele Keime können nur in gewissen Medien gefunden/angezüchtet werden.  Ein großes Blutbild wird nie den Nachweis einer Hepatitis B bringen, wenn dies nicht ausdrücklich vom Labor angefordert wird. Eine Urinprobe wird nie Chlamydien nachweisen, wenn diese nicht ausdrücklich angefordert wurden!

 

Chlamydien: gehören zu den häufigsten sexuell übertragenen Geschlechtskrankheiten.  Nicht immer treten Beschwerden auf, wenn ja können diese auch sehr unspezifisch sein. Daher wird seit einigen Jahren Frauen bis zum 24. Geburtstag vorsorglich angeboten, sich einmal pro Kalenderjahr ohne Kostenbeteiligung auf Chlamydien testen zu lassen. Bei Feststellung einer Schwangerschaft erfolgt ebenfalls eine Kontrolle auf Chlamydien. Der Nachweis dieser Bakterien, die in den Zellen leben, ist nicht immer ganz einfach zu führen und bedarf spezieller Medien ( Morgenurin nur die ersten Tropfen Urin oder Bestimmung aus dem Blut). Bei einem normalen Abstrich werden die Chlamydien nicht gesehen.  Unbehandelte Chlamydieninfektionen können zu häufig wiederkehrenden unspezifischen Entzündungen führen, die bei Beteiligung der Gebärmutter/Eileiter auch zur Unfruchtbarkeit führen können.

 

Toxoplasmose:  wird durch kleine Parasiten hervorgerufen. Die Verbreitung erfolgt durch Tierkontakte wie Katzenkot, Verzehr von rohem Fleisch oder durch Gartenarbeit. Sehr häufig wird eine Infektion nicht bemerkt, da meist keine (speziellen) Symptome.  Diese Infektion ist sehr verbreitet. Eine Infektion während der Schwangerschaft hat jedoch erhebliche Auswirkungen, da das ungeborene Kind infiziert werden kann und dadurch schwere Schädigungen nicht auszuschließen sind.  Daher sollte der Immunstatus bei einer Schwangeren bekannt sein. 

 

Cytomegalie: Virale Erkrankung, 40% der Schwangeren haben keinen Schutz. In diesen Fällen sollte der Kontakt mit Urin und Speichel von infizierten Säuglingen und Kleinkindern vermieden werden.  Eine Erstinfektion ist besonders in der ersten Schwangerschaftshälfte problematisch

 

Ringelröteln: sehr häufige Erkrankung, wird direkt von erkrankten Personen im Umfeld durch Tröpfcheninfektion ähnlich wie eine Erkältungskrankheit übertragen.  Typische Zeichen ist ein rotfleckiger Ausschlag an den Wangen, der sich dann auf Arme und Beine ausdehnt. Mit Verblassen des Ausschlags entstehen die „Ringeln“.  Meist klagen die Patientinnen nur über einen leichten Juckreiz. Während der Schwangerschaft kann eine Infektion zu schweren Schäden (Blutarmut) beim ungeborenen Kind führen.

 

Windpocken: Weltweit verbreitete Kinderkrankheit, die aber auch Erwachsene treffen kann. Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion ähnlich wie bei Erkältungskrankheiten. Nach 2-3 Wochen bildet sich ein juckender Hautausschlag mit roten Flecken vom Körperstamm ausbreitend. Die Flecken verwandeln  sich dann schrittweise in Pusteln. Nach Impfung oder durchgemachter Erkrankung besteht eine Immunität. Eine Ersterkrankung der Schwangeren um den Geburtstermin kann zu sehr schweren Komplikationen führen.

 

Listerien: Hauptübertragungsweg für die Schwangere sind bei oder bestimmte Salatdressings meiden. diesen Bakterien die Lebensmittel. Daher sollten Schwangere Rohmilchprodukte ( ggfs. an der Käsetheke nachfragen ), Muscheln, Rohfleischprodukte wie Tartar, Mayonnaisen

  

Scheidenentzündungen: Durch verschiede Keime von z.B. E.coli bis Mycoplasmen und Ureaplasmen treten häufig auch während einer Schwangerschaft auf. Dies kann zu Frühgeburten führen.  Als Selbst(vorab)test bieten sich pH Handschuhe oder pH Stäbchen an.

 

ß Streptokokken: Gehören häufig zur normalen Darm/Scheidenflora und meist bestehen keinerlei Beschwerden. Unter der Geburt kann es jedoch zur Übertragung an das Neugeborene kommen. Bei anfälligen Neugeborenen kann es zu einer Sepsis oder Pneumonie kommen. Dieser Abstrich wird gegen Ende der Schwangerschaft abgenommen, bei Nachweisbarkeit dieser Bakterien wird dann erst bei Eintritt in den Kreißsaal/Wehen/Blasensprung  ein Antibiotikum in die Vene gespritzt.

 

Hepatitis B + C:  Hepatitis B gehört zum Screening Programm während der Schwangerschaft, damit keine bestehende Infektion während der Geburt auf das Neugeborene übertragen werden kann. Bei nachgewiesener Infektion erhält das Neugeborene eine aktive und eine passive Impfung. Bei Hepatitis C gibt es aktuell noch keine Impfung. Präventiv helfen hier nur Hygienemaßnahmen. 

Zika Virus: Nach Exposition in den betreffenden Risikogebieten kann ein Nachweis durch Bluttests erfolgen.

 

Halten Sie bitte immer Ihren Mutterpaß bereit! Darin sind wichtige Informationen für alle beteiligten Ärzte vermerkt! Ihr Arbeitgeber hat kein Recht auf Einsicht in diese Daten! Auf Wunsch bekommen Sie für Ihren Arbeitgeber eine gesonderte Bescheinigung.

Schwangerschaft und Beruf

Eine Schwangerschaft ist keine Erkrankung. Dennoch gibt es in der Schwangerschaft gewisse Einschränkungen. Diese werden durch die Mutterschutzgesetze ( u.a. Arbeitszeiten, keine Nachtarbeit, keine Akkordarbeit oder Tätigkeit am Fließband, Liege am Arbeitsplatz ) geregelt, die für alle Arbeitgeber verbindlich gelten. Damit soll die Schwangere und ihr ungeborenes Kind geschützt werden. Eine Arbeitstätigkeit ist aber generell erlaubt und erwünscht. Absolutes Arbeitsverbot besteht nur direkt nach der Entbindung. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es vom Regierungspräsidium Tübingen Merkblätter, wie der Arbeitsplatz während der Schwangerschaft gestaltet werden sollte z.B. für Verkäuferinnen an Bedientheken, Malerinnen etc.   Besondere Anforderungen werden gestellt, wenn die Schwangere mit möglicherweise infektiösen Substanzen ( z.B. OP Schwester ) oder mit chemischen Stoffen ( z.B. Chemieindustrie, Pharmaindustrie ) in Kontakt kommen kann.     Es gibt jedoch keine verbindliche Regelung, wieviel Kilogramm z.B. eine Schwangere heben darf.

 

Jeder Betrieb in Deutschland ist verpflichtet, eine "anlassunabhängige Risikobewertung des Arbeitsplatzes für Schwangere" vorzuhalten und auf Wunsch der Schwangeren auszuhändigen. Ergibt sich aus dieser Bewertung eine Gefährdung für die Schwangere, müssen Umstellungen der durchzuführenden Arbeit bzw. des Arbeitsplatzes durchgeführt werden. Sollte der Arbeitgeber keine geeigneten Möglichkeiten finden, wird er die Schwangere von der Arbeit freistellen. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die o.g. Risikobewertung des Arbeitsplatzes. 

Eine völlig andere Situation ist eine Erkrankung während bzw. durch die Schwangerschaft. In diesen Fällen erfolgt je nach Erkrankungsbereich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) durch den Hausarzt oder Facharzt für die Dauer der Erkrankung. Zum Beispiel sind vorzeitige Wehen kein Grund für ein Arbeitsverbot sondern Grund für eine AU.

 

Wie immer wenn es um Geld geht, möchte keiner gerne zahlen und es gibt häufig Wünsche und zunehmend auch Forderungen, daß ein anderer für die Kosten ( Gehalt und Nebenleistungen ) aufkommt. Bei der AU zahlt zunächst der Arbeitgeber das Gehalt für circa 6 Wochen weiter, danach tritt die Krankenkasse in die Leistungspflicht. Bei einem Arbeitsverbot ( ausgesprochen wegen einer dokumentierten und begutachteten Gefährdungssituation ) wird die U2 Umlage ( Zwangsversicherung für alle Arbeitgeber ) für die Kosten aufkommen.

 

Wer kann ein Arbeitsverbot aussprechen:

 

1.     Der Arbeitgeber selbst, denn er hat die Risikobewertung vorzuhalten und kennt Ihre Arbeitsplatzsituation

2.     Der Betriebsarzt nach Begutachtung der Arbeitsstelle

3.     Der Frauenarzt jedoch in der Regel nur übergangsweise,  bis eine Überprüfung des Arbeitsplatzes erfolgt ist. Daher siehe Punkt 1.